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Schöne Zähne ohne finanzielle Belastung!

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind bei Zahnersatz gering. Eigenanteile von mehreren hundert oder sogar tausend Euro sind keine Seltenheit. Wollen Sie sich davor schützen, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dringend notwendig. Mit den DentPLUS-Tarifen reduzieren Sie deutlich Ihren Eigenanteil.  

  • Privatpatient beim Zahnarzt
  • Bis zu 100 % Kostenerstattung Ihrer Zahnersatzrechnung
  • Leistungen unabhängig vom Stand Ihres Zahn-Bonusheftes
  • Ausgezeichnet von Stiftung Warentest
  • Ab einem Alter von 20 Jahren keine altersbedingten Beitragserhöhungen – ein Leben lang

Ihr Vertragspartner 

Details

Ersparen Sie sich hohe Kosten. So geht Ihre Rechnung auf.

Rechenbeispiel  DentPLUS (EZ+EZE)

Zahnarztkosten inkl. Material und Honorar*  4.639,00 Euro
Abzüglich Kassenzuschuss (Festzuschuss 2023 mit Höchtsbonus) -   634,00 Euro
Ihr Eigentanteil ohne DentPLUS = 4.005,00 Euro
Leistungen DentPLUS -    2.319,50 Euro
Ihr verbleibender Eigenanteil = 1.685,50 Euro

*Kosten für ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone. Quelle: Finanztest (Ausgabe 08/2024)

Rechenbeispiel  DentPLUS T (EZ+EZT)

Zahnarztkosten inkl. Material und Honorar* 4.639,00 Euro
Abzüglich Kassenzuschuss (Festzuschuss 2023 mit Höchtsbonus) -     634,00 Euro
Ihr Eigenanteil ohne DentPLUS T = 4.005,00 Euro
Leistungen DentPLUS T -  3.541,10 Euro
Ihr verbleibender Eigenanteil  = 463,90 Euro

*Kosten für ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone. Quelle Finanztest (Ausgabe 08/2024)

Tarifbeispiele DentPLUS (EZ+EZE) DentPLUS T (EZ + EZT)
Leistungen für die medizinisch ausreichende Regelversorgung  50 %  100 %*
Leistungen auf privat-zahnärzlichem Niveau 50 %  90 % *
Kostenübernahme für Zahnersatz, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays 50 %  90 % 
Beispiel: monatlicher Beitrag für Frau/Mann, 40 Jahre 17,29 Euro  28,05 Euro 

*inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Wichtige Hinweise:

Bei DentPLUS gelten in den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) folgende Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz: 1. VJ max. 300,– Euro; 1.–2. VJ max. 600,– Euro; 1.–3. VJ max. 900,– Euro; 1.–4. VJ max. 1.200,– Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfällen unbegrenzt.

Bei DentPLUS T gelten in den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) folgende Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz: 1. VJ max. 600,– Euro; 1.–2. VJ max. 1.200,– Euro; 1.–3. VJ max. 1.800,– Euro; 1.–4. VJ max. 2.400,– Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfällen unbegrenzt.

"Insurance Distribution Directive"

Hier finden Sie Informationen zur "Insurance Distribution Directive"

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