Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind bei Zahnersatz gering. Eigenanteile von mehreren hundert oder sogar tausend Euro sind keine Seltenheit. Wollen Sie sich davor schützen, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dringend notwendig. Mit den DentPLUS-Tarifen reduzieren Sie deutlich Ihren Eigenanteil.
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Ersparen Sie sich hohe Kosten. So geht Ihre Rechnung auf.
Rechenbeispiel DentPLUS (EZ+EZE)
Zahnarztkosten inkl. Material und Honorar* | 4.456,00 Euro |
Abzüglich Kassenzuschuss (Festzuschuss 2023 mit Höchtsbonus) | - 609,00 Euro |
Ihr Eigentanteil ohne DentPLUS | = 3.847,00 Euro |
Leistungen DentPLUS | - 2.228,00 Euro |
Ihr verbleibender Eigenanteil | = 1.619,00 Euro |
*Kosten für ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone. Quelle Rechenbeispiel: Stiftung Warentest (Finanztest 06/2023)
Rechenbeispiel DentPLUS T (EZ+EZT)
Zahnarztkosten inkl. Material und Honorar* | 4.456,00 Euro |
Abzüglich Kassenzuschuss (Festzuschuss 2023 mit Höchtsbonus) | - 609,00 Euro |
Ihr Eigenanteil ohne DentPLUS T | = 3.847,00 Euro |
Leistungen DentPLUS T | - 3401,40 Euro |
Ihr verbleibender Eigenanteil | = 445,60 Euro |
*Kosten für ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone. Quelle Rechenbeispiel: Stiftung Warentest (Finanztest 06/2023)
Tarifbeispiele | DentPLUS (EZ+EZE) | DentPLUS T (EZ + EZT) |
Leistungen für die medizinisch ausreichende Regelversorgung | 50 % | 100 %* |
Leistungen auf privat-zahnärzlichem Niveau | 50 % | 90 % * |
Kostenübernahme für Zahnersatz, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays | 50 % | 90 % |
Beispiel: monatlicher Beitrag für Frau/Mann, 40 Jahre | 16,12 Euro | 26,88 Euro |
*inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Wichtige Hinweise:
Bei DentPLUS gelten in den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) folgende Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz: 1. VJ max. 300,– Euro; 1.–2. VJ max. 600,– Euro; 1.–3. VJ max. 900,– Euro; 1.–4. VJ max. 1.200,– Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfällen unbegrenzt.
Bei DentPLUS T gelten in den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) folgende Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz: 1. VJ max. 600,– Euro; 1.–2. VJ max. 1.200,– Euro; 1.–3. VJ max. 1.800,– Euro; 1.–4. VJ max. 2.400,– Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfällen unbegrenzt.
Hier finden Sie Informationen zur "Insurance Distribution Directive"